Haben Sie sich bereits Gedanken über eine mögliche Mitgliedschaft gemacht?
Die Mehrheit der erfolgreichen am Markt tätigen Betriebe hat die Chancen, die ihnen eine Innungsmitgliedschaft bietet, erkannt und sich ihrer Innung und damit ihrem Fachverband angeschlossen.
Die Innungsmitgliedschaft ist – im Gegensatz zu der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer – für einen Betrieb freiwillig. Aufgabe der jeweiligen Innung ist es, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Darüber hinaus regelt und überwacht die Innung die Ausbildung und nimmt Zwischen- und Gesellenprüfungen ab. Neben aktuellen Informationen zu kaufmännischen, technischen und rechtlichen Themen, bietet die Innung auch zahlreiche Rahmenverträge an, durch die Ihnen erhebliche geldwerte Vorteile entstehen.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann werden, wer im Handwerk gewerblich tätig ist und in die Handwerksrolle, das Verzeichnis aller selbstständigen Handwerker, eingetragen ist.
Kosten
Die Innungen erheben für die Mitgliedschaft einen Jahresbeitrag. Dieser unterscheidet sich von Innung zu Innung. Gerne informieren wir Sie über die Höhe des Beitrages. Entscheidend für Sie ist: Wenn Sie die Angebote nutzen, die mit der Innungsmitgliedschaft verbunden sind, übersteigt Ihr Nutzen den Beitragsaufwand um ein Vielfaches.
Antrag auf Innungsmitgliedschaft als PDF öffnen
Einwilligungserklärung und Datenschutzhinweis als PDF öffnen
Geschäftsstelle
Kreishandwerkerschaft Ravensburg
Zeppelinstr. 16
88212 Ravensburg
Telefon 0751/36142-0
Fax 0751/36142-40
E-Mail
Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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